EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament g

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